Die individuelle Gestaltung Ihrer Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag sowie die Regelung Ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) setzen solide Kenntnisse des Erbrechtes voraus.
Wir beraten und vertreten Sie gerne und beachten dabei selbstverständlich die Schnittstellen zum Steuerrecht und zum Familienrecht wie die Auswirkung des Güterstandes auf die Erbfolge, die Versorgung des Ehe- oder Lebenspartners, die Besonderheiten bei Patchworkfamilien u.v.m.
Hat ein Erbfall stattgefunden, nach welchem Sie Beratung zur Auslegung des Testamentes oder des Erbvertrages benötigen? Soll die Wirksamkeit eines Testamentes geprüft oder ein Testament angefochten werden? Benötigen Sie juristische Hilfe bei der Erbauseinandersetzung oder bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf den Pflichtteil? Sie können sich auf unsere sachkundige engagierte Beratung und Vertretung verlassen.
Zu unserem Leistungsspektrum gehört die
Beratung über die Erbfolge
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Gestaltung von Unternehmensnachfolgeregelungen
Gründung von Familiengesellschaften oder Stiftungen
Durchsetzung des gesetzlichen Pflichtteils und der Pflichtteilsergänzung
Erbauseinandersetzung bei Erbengemeinschaften
Testamentsvollstreckung
Nachlassverwaltung
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