Erbrecht Marburg - Kanzlei Dr. Rottmann

Erbrecht

Die individuelle Gestaltung Ihrer Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag sowie die Regelung Ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) setzen solide Kenntnisse des Erbrechtes voraus.

Wir beraten und vertreten Sie gerne und beachten dabei selbstverständlich die Schnittstellen zum Steuerrecht und zum Familienrecht wie die Auswirkung des Güterstandes auf die Erbfolge, die Versorgung des Ehe- oder Lebenspartners, die Besonderheiten bei Patchworkfamilien u.v.m.

Hat ein Erbfall stattgefunden, nach welchem Sie Beratung zur Auslegung des Testamentes oder des Erbvertrages benötigen? Soll die Wirksamkeit eines Testamentes geprüft oder ein Testament angefochten werden? Benötigen Sie juristische Hilfe bei der Erbauseinandersetzung oder bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf den Pflichtteil? Sie können sich auf unsere sachkundige engagierte Beratung und Vertretung verlassen.

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehört die

  • Beratung über die Erbfolge

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen

  • Gestaltung von Unternehmensnachfolgeregelungen

  • Gründung von Familiengesellschaften oder Stiftungen

  • Schenkung und vorweggenommene Erbfolge

  • Durchsetzung des gesetzlichen Pflichtteils und der Pflichtteilsergänzung

  • Erbauseinandersetzung bei Erbengemeinschaften

  • Testamentsvollstreckung

  • Nachlassverwaltung