Familienrecht Marburg - Kanzlei Dr. Rottmann

Familienrecht

Ihre Eheschließung ist in persönlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht eine Ihrer folgenreichsten Lebensentscheidungen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung Ihres Ehevertrages oder Ihres Lebenspartnerschaftsvertrages, der individuell für Sie die Wirkungen Ihrer Eheschließung sinnvoll regelt, etwa durch eine Gütertrennung oder einen modifizierten Zugewinnausgleich.

Auf der anderen Seite kann die Trennung oder Scheidung eine der schwersten persönlichen und wirtschaftlichen Krisen Ihres Lebens bedeuten. Es gibt viel zu regeln: Umgangsrecht und Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens wie etwa Ihrer Immobilie, Aufteilung des Hausrates und der Ehewohnung sowie der Ausgleich von Rentenansprüchen (Versorgungsausgleich). Sie benötigen in dieser häufig emotional belastenden Situation die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der Experte im Familienrecht ist und gleichzeitig das nötige Fingerspitzengefühl mitbringt, damit Sie und möglicherweise beteiligte Kinder diese möglichst schadlos überstehen.

 

Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Spektrum des Familienrechts, wie

  • im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung oder Ihrer Gründung einer Lebenspartnerschaft, insbesondere zur Gestaltung Ihrer unterhalts- und vermögensrechtlichen Beziehungen

  • bei der Gestaltung Ihres Ehe- oder Partnerschaftsvertrages

  • im Zusammenhang mit Ihrer Trennung, Ehescheidung oder Auflösung von Lebenspartnerschaften

  • bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umganges mit Ihren minderjährigen Kindern

  • bei der Regelung der Nutzung Ihrer Ehewohnung

  • bei der Auseinandersetzung Ihres Hausrates

  • im Unterhaltsrecht (Kindes-, Trennungs-, Geschiedenenunterhalt, Unterhaltsrecht nichtehelicher Mütter u. Väter, Elternunterhalt u.a.)

  • im Güterrecht, insbesondere im Zugewinnausgleich

  • bei Ihrer Vermögensauseinandersetzung, insbesondere der Auseinandersetzung von Immobilien in gemeinsamem Eigentum

  • bei Ihrer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung gemeinsamer Unternehmen und Berufsausübungsgemeinschaften (Arztpraxen, Steuerberaterpraxen u.a.)

  • im Versorgungsausgleich (Aufteilung von Rentenansprüchen)

  • bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Falle von Kindesentführung

  • im Abstammungsrecht

  • im Adoptionsrecht

  • im Pflegschaftsrecht

Gemeinsamer Anwalt

In geeigneten Fällen empfehlen wir unseren Mandantinnen und Mandanten, den Ehepartner mit zu einer gemeinsamen Besprechung zu bringen, um möglichst eine gütliche Regelung ihrer Trennungsfolgen und Scheidungsfolgen zu finden. Dabei muss beachtet werden, dass Rechtsanwälte in widerstreitenden Interessen nicht beide Parteien beraten oder vertreten dürfen. Zu Beginn des gemeinsamen Gespräches ist zu klären, welcher der beiden Ehepartner unser Mandant ist.

In solchen Fällen kann auch eine Mediation der richtige Weg sein, eine ausgewogene Regelung Ihrer Angelegenheiten zu finden. Gerne beraten wir Sie über beide Varianten.

Internetscheidung oder Online-Scheidung

Auch, wenn damit gelegentlich geworben wird: eine Internetscheidung oder Online-Scheidung gibt es in Deutschland nicht. Jede Scheidung findet vor dem zuständigen Familiengericht statt. Besteht zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner Einvernehmen über Fragen der Scheidungsfolgen wie über den Unterhalt, den Zugewinnausgleich, das Sorgerecht und das Umgangsrecht und wollen Sie auch den Versorgungsausgleich vertraglich regeln, so ist jeder Fachanwalt für Familienrecht und jede Fachanwältin für Familienrecht dazu in der Lage, Ihr Scheidungsverfahren auf wenige Wochen zu verkürzen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Wunsch nach einer schnellen Scheidung.